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Dem Frontmann der
britischen Punk-Rap-Band Bob Vylan wurde aufgrund seiner pro-palästinensischen Aussagen unlängst die Einreise nach Deutschland verweigert. Er wurde am Berliner Flughafen festgehalten und schließlich zurück nach England abgeschoben.

Die Bundespolizei begründete die Einreiseverweigerung des Sängers am 15. Juni mit seinem Auftritt beim Glastonbury Festival im vergangenen Jahr, wo er den Sprechchor „Death, death to the IDF“ („Tod, Tod der IDF“ – der israelischen Armee) angestimmt hatte.

Ende Juli hoben die Behörden das Einreiseverbot gegen den Sänger, der mit bürgerlichem Namen Pascal Robinson-Foster heißt, in einem entsprechenden Schreiben wieder auf, verweigerten jedoch jede Auskunft darüber, warum die Maßnahme aufgehoben wurde; oder wie die Entscheidung über das Einreiseverbot zustande gekommen war.

Die polizeiliche Akte zu Robinson-Foster, die The Intercept vorliegt, wirft ihm vor, antisemitische Narrative und Hamas-Propaganda zu verbreiten, die zur „Radikalisierung einzelner Bevölkerungsgruppen“ beitragen und terroristischen Gruppen oder Einzelpersonen als „ideologische Begründung“ dienen könne.

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Zudem heißt es, Robinson-Foster stelle „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ in Deutschland dar. Seine Einreise würde dem internationalen Ansehen sowie der Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik „erheblichen Schaden“ zufügen; dadurch entstünde der Eindruck, Deutschland unternehme keine Anstrengungen, „den propagierten Antisemitismus und dazugehörige Aufrufe zur Gewalt, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“.

Detaillierte Fragen zu dem inzwischen aufgehobenen Einreiseverbot beantwortete die Bundespolizei nicht. Sie berief sich dabei auf Belange der öffentlichen Sicherheit und Datenschutz. Auf einen Fragenkatalog zum Entscheidungsprozess hinter der Einreiseverweigerung, ihrer Rechtsgrundlage, zu betei

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